Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Autohaus Rödental 24, Rosenau 25, 96472 Rödental
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Autohaus Rödental 24 (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Werkstattleistungen, Fahrzeugreparaturen und den Verkauf von Gebrauchtwagen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch Beginn der Arbeiten erfolgen. Bei Online-Terminanfragen kommt der Vertrag erst durch eine Bestätigung unsererseits zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Überweisung.
§ 4 Kostenvoranschlag
Auf Wunsch des Auftraggebers wird vor Arbeitsbeginn ein kostenloser Kostenvoranschlag erstellt. Wird bei der Auftragsausführung erkennbar, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15% überschreiten werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und dessen Zustimmung einholen.
§ 5 Gewährleistung
Für Werkstattleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme. Für Gebrauchtwagenverkäufe an Verbraucher gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder nachträgliche Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden an im Fahrzeug befindlichen Gegenständen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht zur Durchführung des Auftrags übergeben wurden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Ersatzteile und verkaufte Fahrzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Unternehmer-Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Vertrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu.
§ 9 Aufbewahrung
Nicht abgeholte Fahrzeuge werden nach schriftlicher Abholungsaufforderung und Ablauf einer angemessenen Frist auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers aufbewahrt.
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Coburg.
Stand: 17.04.2026